Die europäische KI-Verordnung (AI Act) tritt schrittweise in Kraft. Seit Februar 2025 gelten bereits die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Seit August 2025 gelten Regeln für Anbieter großer KI-Modelle.
Nach dem ursprünglichen Zeitplan folgt am 2. August 2026 der nächste große Schritt.
Transparenzpflichten
Wer KI-Systeme einsetzt, die mit Menschen interagieren, muss deutlich machen, dass es sich um eine KI handelt, zum Beispiel beim Chatbot auf der Website. Mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die echt wirken (Deepfakes), müssen gekennzeichnet werden.
Hochrisiko-KI
Für KI-Systeme in sensiblen Bereichen, etwa bei der Auswahl von Bewerbern, der Bewertung von Beschäftigten oder der Kreditwürdigkeitsprüfung, gelten umfangreiche Pflichten: Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht und Protokollierung.
Die EU-Kommission hat im November 2025 mit dem sogenannten „digitalen Omnibus“ vorgeschlagen, Teile dieser Hochrisiko-Pflichten zu verschieben. Ob und in welchem Umfang das kommt, hängt vom Gesetzgebungsverfahren ab. Planen Sie deshalb nicht mit einer Verschiebung, sondern verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick.
Was Sie jetzt tun sollten
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge werden im Unternehmen genutzt, auch „nebenbei“?
- Einordnung: Fällt eine Anwendung in einen Hochrisiko-Bereich?
- Kennzeichnung: Chatbots und KI-generierte Inhalte transparent machen.
- Schulung: KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nachweisbar aufbauen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Gerne unterstützen wir Sie bei der technischen Bestandsaufnahme und bei Schulungen.




