Am 2. Februar 2025 sind die ersten Regeln der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft getreten. Sie betreffen nicht nur Softwarehersteller, sondern jedes Unternehmen, das KI einsetzt.
Pflicht zur KI-Kompetenz
Nach Artikel 4 müssen Unternehmen sicherstellen, dass Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das gilt auch für alltägliche Werkzeuge wie Chatbots oder Übersetzungsdienste.
Gemeint ist ein Verständnis dafür, wie KI funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken für Datenschutz und Datensicherheit bestehen. Umfang und Tiefe richten sich danach, wofür die KI eingesetzt wird.
Verbotene KI-Praktiken
Ebenfalls seit Februar 2025 verboten sind unter anderem KI-Systeme zur Manipulation von Menschen, zum sogenannten Social Scoring und zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz, mit wenigen Ausnahmen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Erfassen, welche KI-Werkzeuge im Unternehmen genutzt werden.
- Mitarbeitende passend zu ihrem Einsatzbereich schulen.
- Schulungen dokumentieren, um sie im Zweifel nachweisen zu können.
Wir bieten praxisnahe Schulungen zur KI-Kompetenz an, bei Ihnen vor Ort oder online. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.




