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9. September 2025

EU Data Act: Was sich ab dem 12. September 2025 ändert

Ab dem 12. September 2025 gilt in der gesamten EU der Data Act. Die Verordnung regelt, wer Daten nutzen darf, die bei der Verwendung vernetzter Geräte und Dienste entstehen, und erleichtert den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern.

Zugang zu Gerätedaten

Nutzer vernetzter Produkte, etwa von Maschinen, Fahrzeugen oder Haustechnik, erhalten einen Anspruch auf Zugang zu den Daten, die ihr Gerät erzeugt. Sie können verlangen, dass diese Daten auch an Dritte weitergegeben werden, zum Beispiel an einen unabhängigen Wartungsdienstleister.

Einfacher Cloud-Wechsel

Anbieter von Cloud- und Hosting-Diensten müssen den Wechsel zu einem anderen Anbieter ermöglichen. Vertragliche und technische Hürden sollen abgebaut werden, Gebühren für den Wechsel entfallen schrittweise bis Anfang 2027.

Was bedeutet das für Sie?

  • Prüfen Sie Ihre Verträge mit Cloud-Anbietern auf Kündigungs- und Wechselregeln.
  • Klären Sie, welche Daten Ihre Maschinen und Geräte erzeugen und wer darauf zugreift.
  • Achten Sie bei neuen Anschaffungen darauf, wie Sie an die Daten kommen.

Unsere Web-Anwendungen laufen in unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland. Ihre Daten können Sie jederzeit in gängigen Formaten exportieren.